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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Institut Michael Ehlers GmbH

Stand: 30. August 2026

TEIL A: GEMEINSAME BESTIMMUNGEN

Teil A gilt für alle Verträge. Teil B ergänzt und ändert Teil A für Verträge mit Unternehmern. Teil C ergänzt und ändert Teil A für Verträge mit Verbrauchern. Im Konflikt gehen Teil B und Teil C dem Teil A vor.

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich

(1) Anbieter und Vertragspartner ist die Institut Michael Ehlers GmbH, Landsknechtstraße 50, 96103 Hallstadt, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Ehlers, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg unter HRB 6346, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE264709856 (nachfolgend "Institut").

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen des Instituts, gleich über welchen Vertriebsweg oder welche Website der Vertrag zustande kommt.

(3) Diese Bedingungen gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, das Institut hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn das Institut in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

(4) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(5) Der Kunde hat auf Verlangen des Instituts vor Vertragsschluss anzugeben, ob er als Verbraucher oder als Unternehmer handelt. Bei Buchungen über ein Bestellformular gilt die dort gemachte Angabe.

§ 2 Leistungsarten

(1) Das Institut erbringt insbesondere folgende Leistungen:

a) Vorträge und Keynotes. Einzelveranstaltungen in Präsenz oder als Live-Übertragung, gebucht für einen bestimmten Termin und eine bestimmte Dauer.

b) Coaching und Einzelberatung. Individuelle Begleitung einzelner Personen oder kleiner Gruppen in Präsenz, per Telefon oder in synchroner Live-Kommunikation über Videokonferenz.

c) Krisenberatung und Kommunikationsberatung. Anlassbezogene Beratung in Reputations-, Konflikt- und Kommunikationslagen, abgerechnet nach Zeitaufwand gemäß § 11.

d) Arbeitsergebnisse und Berichte. Schriftliche Ausarbeitungen, Analysen, Protokolle und Abschlussberichte, die im Rahmen der Leistungen nach den Buchstaben a bis c entstehen.

e) Sonstige Leistungen nach gesonderter Vereinbarung, insbesondere Lizenzen, Publikationen und Materialien.

(2) Umfang, Inhalt, Dauer, Teilnehmerzahl und Ort der Leistung ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Leistungsbeschreibung auf der jeweiligen Bestellseite. Diese Angaben haben Vorrang vor allgemeinen Darstellungen in Werbematerialien, auf Websites und in sozialen Medien.

(3) Das Institut schuldet eine Dienstleistung. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist.

§ 3 Vertragspartner, Leistungen anderer Anbieter

(1) Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge, die mit dem Institut geschlossen werden.

(2) Wer Vertragspartner wird, ergibt sich aus dem Angebot und aus der Rechnung. Bestehen Zweifel, klärt das Institut die Zuordnung auf Anfrage vor Vertragsschluss in Textform.

(3) Werden Leistungen von einem anderen Anbieter angeboten, abgerechnet und erbracht, kommt der Vertrag ausschließlich mit diesem zustande; es gelten dessen Bedingungen. Das Institut haftet nicht für dessen Leistungen, Zusagen, Rechnungen oder Verbindlichkeiten. Verträge mit einem anderen Anbieter begründen keine Ansprüche gegen das Institut.

(4) Der Umstand, dass Michael Ehlers auch für andere Anbieter persönlich tätig wird, begründet keine gemeinsame Haftung und keine einheitliche Leistungserbringung.

§ 4 Leistungen Dritter, Testverfahren

(1) Bestandteil einzelner Leistungen sind Testverfahren, insbesondere die Verfahren DEEP O.C.E.A.N. und VAVE, die von einem Drittanbieter, der DEEP OCEAN GmbH, Nordbögger Straße 18a, 59199 Bönen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10306, durchgeführt und ausgewertet werden. Der Kunde wird nach dem Kauf zu diesem Anbieter geleitet.

(2) Durchführung, Auswertung und die dabei erfolgende Verarbeitung personenbezogener Daten richten sich nach den Bedingungen des Drittanbieters. Der Kunde erteilt die dort verlangte Zustimmung unmittelbar gegenüber dem Drittanbieter. Ohne diese Zustimmung kann das Testverfahren und damit die darauf aufbauende Leistung des Instituts nicht erbracht werden.

(3) Das Testergebnis wird dem Kunden als Dokument des Drittanbieters zur Verfügung gestellt und dient dem Institut als Grundlage der weiteren Leistung.

(4) Für Inhalt, Methodik, Aussagekraft und Verfügbarkeit des Testverfahrens sowie für die Datenverarbeitung durch den Drittanbieter haftet das Institut nicht, soweit gesetzlich zulässig. § 20 bleibt unberührt.

§ 5 Vertragsschluss

(1) Darstellungen von Leistungen auf Websites, in Broschüren, in sozialen Medien und in sonstigen Werbemitteln sind kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Individuelle Angebote des Instituts sind für die im Angebot genannte Dauer bindend. Fehlt eine Angabe, beträgt die Bindungsfrist vierzehn Kalendertage ab Angebotsdatum.

(3) Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots in Textform durch den Kunden und deren Zugang beim Institut, durch Auftragsbestätigung des Instituts in Textform, oder bei Online-Bestellungen durch Absenden der Bestellung über das Bestellformular und die darauf folgende Bestätigung des Instituts.

(4) Eine automatisierte Eingangsbestätigung einer Online-Bestellung dokumentiert den Zugang der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar, sofern in der Bestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.

(5) Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen eines neuen oder geänderten Angebots in Textform. Individuelle Abreden gehen diesen Bedingungen vor.

(6) Erklärungen über Messenger-Dienste, insbesondere WhatsApp und Signal, genügen der Textform im Sinne des § 126b BGB, sofern der Erklärende erkennbar ist. Sie können verbindliche Vereinbarungen begründen, auch über Leistungsumfang, Termine und Vergütung.

(7) Vereinbarungen nach Absatz 6, die Leistungsumfang, Termine oder Vergütung betreffen, bestätigt das Institut dem Kunden zusätzlich per E-Mail. Die Bestätigung dient der Dokumentation und ist Grundlage der weiteren Abwicklung. Weicht sie nach Auffassung des Kunden vom Vereinbarten ab, teilt er dies unverzüglich mit.

(8) Beide Parteien tragen dafür Sorge, dass Nachrichten mit Vertragsbezug nicht durch automatische Löschfunktionen entfernt werden, solange sie für die Abwicklung von Bedeutung sind. Das Institut archiviert solche Nachrichten nach seinem Löschkonzept.

(9) Die Nutzung eines Messenger-Dienstes ist freiwillig. Der Kunde kann jederzeit stattdessen E-Mail oder Post wählen; hierdurch entstehen ihm keine Nachteile. Auf die Verarbeitung von Verbindungs- und Metadaten durch den jeweiligen Anbieter des Messenger-Dienstes wird hingewiesen.

(10) Gesetzlich vorgeschriebene Informationen gegenüber Verbrauchern, insbesondere die Widerrufsbelehrung, übermittelt das Institut unabhängig vom genutzten Kommunikationsweg zusätzlich per E-Mail.

§ 6 Leistungsumfang und Leistungsort

(1) Das Institut ist berechtigt, Ablauf, Methodik, Medien und Materialien nach fachlichem Ermessen zu bestimmen und anzupassen, solange der vereinbarte Leistungszweck erhalten bleibt.

(2) Bei Veranstaltungen in Räumen des Kunden oder eines vom Kunden beauftragten Dritten stellt der Kunde Raum, Technik, Zugang und Arbeitsbedingungen nach § 8 bereit.

(3) Bei Online-Formaten trägt der Kunde die Verantwortung für seine eigene technische Ausstattung, insbesondere für Endgerät, Software und Internetverbindung. Das Institut schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit von Diensten Dritter, insbesondere nicht von Videokonferenz- und Plattformanbietern.

§ 7 Ausdrückliche Nichtleistungen

(1) Die Leistungen des Instituts sind Bildungs-, Trainings- und Beratungsleistungen im Bereich Kommunikation und Rhetorik.

(2) Nicht Gegenstand der Leistungen sind:

a) Heilbehandlung, Psychotherapie, psychologische Diagnostik oder sonstige medizinische oder heilkundliche Leistungen jeder Art;

b) Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes;

c) Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes;

d) Anlage-, Finanz- oder Versicherungsberatung;

e) Unternehmensbewertung, Wirtschaftsprüfung oder sonstige vorbehaltene Tätigkeiten.

(3) Schriftliche Ausarbeitungen des Instituts, insbesondere Coachingprotokolle und begleitende Dokumente, sind Arbeitsunterlagen der Kommunikationsberatung. Sie enthalten keine Diagnose, keine Befunderhebung und keine Aussage über einen Gesundheitszustand.

(4) Das Institut schuldet keinen wirtschaftlichen, beruflichen, gesundheitlichen oder persönlichen Erfolg. Insbesondere werden keine Umsatzsteigerungen, Reichweiten, Buchungen, Karriereschritte, Vertragsabschlüsse oder Verhaltensänderungen zugesagt. Aussagen in Werbematerialien und Erfahrungsberichte Dritter sind keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie.

(5) Der Kunde bleibt für seine Entscheidungen und deren Folgen selbst verantwortlich. Empfehlungen des Instituts dienen der Entscheidungsvorbereitung.

(6) Ergeben sich im Verlauf der Zusammenarbeit Anhaltspunkte dafür, dass der Kunde fachliche Hilfe außerhalb des Leistungsspektrums des Instituts benötigt, ist das Institut berechtigt, die Leistung abzubrechen und darauf hinzuweisen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich alle Informationen, Unterlagen und Zugänge bereit, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.

(2) Bei Präsenzveranstaltungen stellt der Kunde bereit: geeigneten Raum, Bestuhlung, Beleuchtung, Verdunkelung soweit erforderlich, Strom, Beamer oder Bildschirm, Tonanlage und Mikrofon nach Absprache, Flipchart oder ein gleichwertiges Medium sowie einen Ansprechpartner vor Ort. Abweichungen sind spätestens vierzehn Kalendertage vor dem Termin abzustimmen.

(3) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis für die Dauer des Auftrags.

(4) Verzögerungen und Mehraufwände, die auf unterlassener, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung beruhen, gehen zulasten des Kunden. Das Institut kann den dadurch entstandenen Mehraufwand nach dem vereinbarten Stundensatz abrechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Mehraufwand entstanden ist.

(5) Kann die Leistung wegen fehlender Mitwirkung nicht oder nicht wie vereinbart erbracht werden, gilt sie als erbracht, soweit die Ursache allein aus der Sphäre des Kunden stammt. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen; das Institut muss sich ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen.

§ 9 Termine, Verschiebung, Absage, Ausfallhonorar

(1) Termine sind verbindlich, sobald sie in Textform bestätigt wurden.

(2) Terminverschiebungen auf Wunsch des Kunden bedürfen der Zustimmung des Instituts in Textform. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht.

(3) Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Termin ab oder tritt er vom Vertrag zurück, ohne dass ein gesetzliches oder vertragliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht, schuldet er folgendes Ausfallhonorar, bezogen auf das vereinbarte Nettohonorar des betroffenen Termins:

Zeitpunkt des Zugangs der AbsageAusfallhonorar
früher als 180 Kalendertage vor dem Termin0 Prozent
180 bis 91 Kalendertage vor dem Termin25 Prozent
90 bis 31 Kalendertage vor dem Termin50 Prozent
30 bis 15 Kalendertage vor dem Termin75 Prozent
ab 14 Kalendertage vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen100 Prozent

(3a) Wird der Vertrag weniger als 180 Kalendertage vor dem Termin geschlossen, gilt ab Vertragsschluss diejenige Stufe, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses einschlägig ist.

(3b) Vereinbaren die Parteien statt einer Absage einvernehmlich die Verschiebung auf einen Termin innerhalb der folgenden zwölf Monate, entfällt das Ausfallhonorar. Bereits angefallene und nicht stornierbare Kosten nach Absatz 4 bleiben zu erstatten. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht.

(4) Zusätzlich zum Ausfallhonorar sind bereits angefallene und nicht stornierbare Reise-, Übernachtungs- und Fremdkosten in nachgewiesener Höhe zu erstatten.

(5) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Institut kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Institut bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(6) Gelingt es dem Institut, den freigewordenen Termin anderweitig zu belegen, mindert sich das Ausfallhonorar um das dabei erzielte Nettohonorar.

(7) Für einzelne Termine innerhalb eines laufenden Coaching- oder Beratungsmandats gilt abweichend: Absagen, die dem Institut mehr als sieben Kalendertage vor dem Termin zugehen, sind kostenfrei. Danach gilt der Termin als in Anspruch genommen.

§ 10 Vergütung, Reise- und Nebenkosten

(1) Es gilt die im Angebot oder auf der Bestellseite genannte Vergütung.

(2) Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Reisekosten, Übernachtungskosten, Raum-, Technik- und Fremdkosten werden gesondert berechnet, soweit im Angebot nicht ausdrücklich eine Pauschale vereinbart ist. Es gelten folgende Standards:

a) Flug: Business Class, Lufthansa oder ein Anbieter vergleichbarer Kategorie.

b) Bahn: 1. Klasse, einschließlich Sitzplatzreservierung und Zubringerfahrten.

c) Übernachtung: Doppelzimmer in einem Hotel der Kategorie 5 Sterne oder Suite in einem Hotel der Kategorie 4 Sterne, jeweils einschließlich Frühstück.

d) Fahrt mit dem eigenen Kraftfahrzeug: 1,50 Euro je gefahrenem Kilometer, zuzüglich Maut- und Parkkosten.

e) Reisezeit: Die für An- und Abreise aufgewendete Zeit ist mit dem vereinbarten Honorar abgegolten und wird nicht gesondert berechnet.

(4) Abweichende Regelungen im Angebot gehen Absatz 3 vor.

(5) Reisen bucht das Institut selbst und stellt sie dem Kunden weiter in Rechnung, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Ist der genannte Standard am Veranstaltungsort nicht verfügbar, wählt das Institut die nächstliegende gleichwertige Alternative.

§ 11 Zahlungsbedingungen

(1) Grundsatz Vorkasse. Leistungen des Instituts sind vor Leistungserbringung vollständig zu bezahlen, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug innerhalb von sieben Kalendertagen zu zahlen, in jedem Fall vor Beginn der Leistung. Geht die Zahlung nicht vor Leistungsbeginn ein, ist das Institut nicht zur Leistung verpflichtet.

(2) Zahlung nach Leistung als Ausnahme. Das Institut kann im Einzelfall Zahlung nach Leistungserbringung zulassen. Die Zulassung erfolgt ausdrücklich in Textform, gilt nur für den bezeichneten Auftrag und begründet keinen Anspruch für künftige Aufträge. In diesem Fall beträgt das Zahlungsziel vierzehn Kalendertage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

(3) Krisenberatung. Bei Krisenberatung und vergleichbaren anlassbezogenen Beratungsleistungen gilt:

a) Vor Aufnahme der Tätigkeit ist eine Anzahlung in der im Angebot genannten Höhe zu leisten. Die Höhe bemisst sich nach Umfang, Dringlichkeit und erwarteter Dauer des Mandats und beträgt regelmäßig 30.000 Euro netto. Die Tätigkeit beginnt mit Eingang der Anzahlung auf dem Konto des Instituts.

b) Die Leistung wird nach tatsächlichem Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Angefangene Einheiten von 15 Minuten werden anteilig berechnet. Erfasst werden auch Vor- und Nachbereitung, Telefonate, Recherche, Abstimmung mit Dritten und schriftliche Ausarbeitungen.

c) Das Institut bestimmt den Abrechnungsturnus nach billigem Ermessen und teilt ihn dem Kunden mit. Zulässig sind wöchentliche, zweiwöchentliche und vierwöchentliche Abrechnung. Eine Änderung des Turnus während des Mandats ist zulässig und wird dem Kunden in Textform angezeigt.

d) Die Anzahlung wird mit der letzten Abrechnung verrechnet. Übersteigt der Aufwand die Anzahlung, ist das Institut berechtigt, eine weitere Anzahlung in gleicher Höhe zu verlangen und die Tätigkeit bis zu deren Eingang ruhen zu lassen.

e) Zwischenrechnungen sind mit Zugang fällig und ohne Abzug innerhalb von sieben Kalendertagen zu zahlen.

(4) Ratenzahlung. Wird Ratenzahlung vereinbart, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder mit einem nicht unerheblichen Teil in Verzug gerät.

(5) Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto oder über die auf der Bestellseite angebotenen Zahlungsarten. Kosten des Zahlungsverkehrs im Verhältnis zur Bank des Kunden trägt der Kunde.

(6) Rechnungen werden elektronisch in Textform übermittelt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.

§ 12 Zahlungsverzug, Leistungseinstellung

(1) Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels leistet. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde.

(2) Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszins neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; hinzu kommt die Verzugskostenpauschale nach § 288 Absatz 5 BGB. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszins fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(3) Das Institut mahnt nach folgendem Stufenplan:

a) Stufe 1: Zahlungserinnerung mit Nachfrist von sieben Kalendertagen.

b) Stufe 2: Mahnung mit Nachfrist von sieben Kalendertagen und Hinweis auf die Leistungseinstellung.

c) Stufe 3: letzte Mahnung mit Nachfrist von sieben Kalendertagen und Ankündigung der Abgabe an ein Inkassounternehmen oder an eine Kanzlei.

(4) Leistungseinstellung. Ab Eintritt des Verzugs mit einer fälligen Zahlung ist das Institut berechtigt, sämtliche Leistungen aus allen mit dem Kunden bestehenden Verträgen bis zum vollständigen Ausgleich zurückzuhalten, Zugänge zu Arbeitsumgebungen zu sperren und vereinbarte Termine abzusagen. Die Ansprüche des Instituts auf Vergütung und auf Ausfallhonorar nach § 9 bleiben unberührt. Das Institut kündigt die Leistungseinstellung mit einer Frist von sieben Kalendertagen in Textform an.

(5) Dauert der Verzug länger als 30 Kalendertage an, ist das Institut berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und für alle bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.

(6) Erstattungsansprüche des Kunden wegen der Leistungseinstellung bestehen nicht, soweit die Einstellung auf Zahlungsverzug beruht.

§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(3) Die Abtretung von Ansprüchen gegen das Institut an Dritte ist ausgeschlossen, soweit nicht das Institut in Textform zustimmt. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 14 Arbeitsergebnisse, Abschlussbericht, Bereitstellungsdauer

(1) Das Institut liefert Arbeitsergebnisse unmittelbar im Rahmen der Leistungserbringung aus. Ein zeitlich gestreckter Zugang zu vorproduzierten Lerninhalten wird nicht geschuldet.

(2) Soweit das Angebot es vorsieht, erhält der Kunde zum Abschluss ein Coachingprotokoll oder einen schriftlichen Abschlussbericht. Diese Dokumente werden in Textform übermittelt und dürfen vom Kunden unbefristet für eigene interne Zwecke genutzt werden. § 16 bleibt unberührt.

(3) Materialien, die Kunde und Institut im Verlauf der Zusammenarbeit gemeinsam auf einer Kollaborationsplattform entwickeln, insbesondere Boards in Miro oder vergleichbaren Umgebungen, bleiben für sechs Monate ab Abschluss der Leistung abrufbereit. Nach Ablauf dieser Frist ist das Institut berechtigt, den Zugang zu schließen und die Inhalte zu löschen. Der Kunde hat innerhalb der Frist selbst zu sichern, was er dauerhaft benötigt. Eine Verlängerung kann gesondert vereinbart werden.

(4) Ein Anspruch auf eine bestimmte Exportform besteht nicht. Das Institut stellt auf Anforderung innerhalb der Frist nach Absatz 3 einen Export in einem gängigen Format bereit.

(5) Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit der Kollaborationsplattform besteht nicht.

(6) Zugangsdaten sind persönlich und nicht übertragbar. Der Kunde hat sie geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei begründetem Verdacht einer unbefugten Weitergabe kann das Institut den Zugang sperren.

§ 15 Aufzeichnung von Online-Terminen

(1) Online-Termine, aus denen ein Coachingprotokoll erstellt wird, sowie Online-Termine im Rahmen der Krisenberatung werden aufgezeichnet. Die eingesetzte Videokonferenzsoftware weist vor Beginn der Aufzeichnung darauf hin. Der Kunde erklärt seine Zustimmung durch Bestätigung dieses Hinweises und durch die Teilnahme am aufgezeichneten Termin.

(2) Zwecke der Aufzeichnung sind:

a) die Erstellung des Coachingprotokolls oder einer sonstigen schriftlichen Ausarbeitung, die der Kunde als Teil der Leistung erhält; die Erstellung kann unter Einsatz automatisierter, KI-gestützter Funktionen der eingesetzten Software erfolgen;

b) bei Krisenberatung zusätzlich die Dokumentation des Beratungsverlaufs und die Sicherung von Beweismitteln im Interesse des Kunden.

(3) Aufzeichnungen zum Zweck nach Absatz 2 Buchstabe a werden nach Übergabe der Ausarbeitung gelöscht, spätestens 30 Kalendertage nach dem Termin.

(4) Aufzeichnungen aus der Krisenberatung bewahrt das Institut bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Ende des Kalenderjahres auf, in dem das Mandat endete. Eine längere Aufbewahrung vereinbaren die Parteien gesondert in Textform. Der Kunde kann jederzeit in Textform die vorzeitige Löschung verlangen; das Institut löscht dann unverzüglich, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

(5) Der Kunde erhält auf Anforderung eine Kopie der Aufzeichnungen aus der Krisenberatung. Für die weitere Verwendung, Aufbewahrung und Weitergabe der Kopie ist der Kunde selbst verantwortlich.

(6) Das Institut weist ausdrücklich darauf hin, dass ihm kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht und dass Aufzeichnungen aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung herauszugeben sein können. § 17 Absatz 4 gilt entsprechend.

(7) Nehmen weitere Personen an einem aufgezeichneten Termin teil, informiert der Kunde diese vorab über die Aufzeichnung und deren Zweck.

(8) Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ab dem Widerruf wird nicht weiter aufgezeichnet; eine Ausarbeitung nach Absatz 2 Buchstabe a kann dann nicht erstellt werden. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung besteht nicht, soweit die Leistung im Übrigen erbracht wurde. Für bereits erstellte Aufzeichnungen gilt Absatz 4 Satz 3.

(9) Eigene Aufzeichnungen des Kunden richten sich nach § 16 Absatz 4.

§ 16 Urheberrecht, Nutzungsrechte, Aufnahme- und Weitergabeverbot

(1) Sämtliche vom Institut überlassenen Unterlagen, Präsentationen, Videos, Audios, Arbeitsblätter, Protokolle, Konzepte und Methoden sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung ausschließlich für eigene interne Zwecke.

(3) Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung sowie die Nutzung zum Training oder zur Auswertung durch Systeme künstlicher Intelligenz sind ohne vorherige Zustimmung des Instituts in Textform untersagt.

(4) Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von Veranstaltungen und Terminen durch den Kunden sind ohne vorherige Zustimmung des Instituts in Textform untersagt. Dies gilt auch für Mitschnitte in Videokonferenzen und für Bildschirmaufnahmen.

§ 17 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung.

(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die sie rechtmäßig von Dritten erhalten hat oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Beendigung des Vertrags unbefristet fort.

(4) Das Institut sichert Verschwiegenheit über Inhalte von Coachings und Beratungen zu. Eine gesetzliche Zeugnisverweigerungspflicht besteht nicht; hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

§ 18 Datenschutz, Qualitätssicherung, Wirkungsmessung

(1) Das Institut verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter https://institut-ehlers.de/datenschutz. Soweit das Institut im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

(2) Das Institut wertet Verlauf und Ergebnisse seiner Arbeit zu Zwecken der Qualitätssicherung, der Wirkungsmessung und der eigenen fachlichen Forschung aus.

(3) Diese Auswertung erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form. Vor der Auswertung werden Namen, Kontaktdaten, Firmenbezeichnungen und sonstige Angaben entfernt oder ersetzt, die eine Zuordnung zu einer bestimmten Person oder zu einem bestimmten Unternehmen ermöglichen. Eine Wiederherstellung des Personenbezugs findet nicht statt. Anonymisierte Auswertungen, Kennzahlen und daraus abgeleitete Erkenntnisse darf das Institut unbefristet aufbewahren, veröffentlichen und für eigene Zwecke nutzen; diese Nutzung bleibt von der Beendigung des Vertrags und von Löschbegehren unberührt.

(4) Eine Auswertung mit Personenbezug, die Verwendung von Fallbeschreibungen mit erkennbarem Bezug sowie die Nennung von Kunden in Veröffentlichungen erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten, jederzeit widerruflichen Einwilligung. § 19 bleibt unberührt.

(5) Rohdaten, Aufzeichnungen, Gesprächsnotizen und Arbeitsmaterialien mit Personenbezug werden nach Abschluss des Mandats nach dem Löschkonzept des Instituts gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. § 15 Absätze 3 und 4 gehen als speziellere Regelung vor.

§ 19 Referenznennung

(1) Das Institut ist berechtigt, den Kunden nach Abschluss der Leistung mit Namen und Logo als Referenz zu nennen, soweit der Kunde Unternehmer ist und nicht in Textform widerspricht.

(2) Bei Verbrauchern und bei der Verwendung von Zitaten, Bildern oder Fallbeschreibungen erfolgt eine Nennung nur mit vorheriger Einwilligung in Textform. Die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.

(3) Inhalte aus Coachings und Beratungen werden auch in anonymisierter Form nur nach Maßgabe des § 18 verwendet.

§ 20 Haftung

(1) Das Institut haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ferner nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet das Institut der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Das Institut haftet nicht für den Eintritt eines vom Kunden erhofften wirtschaftlichen oder persönlichen Erfolgs und nicht für Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der Leistung trifft.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Instituts.

§ 21 Verhinderung, höhere Gewalt

(1) Die Leistungen des Instituts sind in wesentlichen Teilen an die Person Michael Ehlers gebunden.

(2) Ist Michael Ehlers aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Krankheit, Unfall oder behördlicher Anordnung, an der Leistung gehindert, teilt das Institut dies unverzüglich mit und bietet einen Ersatztermin an. Kommt ein Ersatztermin innerhalb von sechs Monaten nicht zustande, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden für nicht erbrachte Leistungen erstattet.

(3) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz frustrierter Aufwendungen oder entgangenen Gewinns, sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit § 20 Absatz 1 nicht entgegensteht.

(4) Bei höherer Gewalt, insbesondere Naturereignissen, Epidemien, behördlichen Verboten, Streiks und Ausfällen der Verkehrsinfrastruktur, ruhen die Leistungspflichten für die Dauer des Ereignisses. Dauert das Ereignis länger als drei Monate, können beide Parteien den Vertrag kündigen.

§ 22 Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge über Einzelleistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung.

(2) Verträge über wiederkehrende Leistungen laufen für die vereinbarte Dauer. Die ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für das Institut liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug nach § 12 Absatz 5, bei erheblicher Verletzung der Mitwirkungspflichten, bei Verstoß gegen § 16 sowie bei beleidigendem oder bedrohendem Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 23 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Das Institut kann diese Bedingungen für laufende Dauerschuldverhältnisse ändern, soweit die Änderung durch eine Änderung der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der technischen Rahmenbedingungen veranlasst ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

§ 24 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

(2) Erfüllungsort ist Hallstadt, soweit nicht ein Veranstaltungsort ausdrücklich vereinbart ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(5) Verbraucherstreitbeilegung. Das Institut ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

TEIL B: ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR UNTERNEHMER

Teil B gilt ausschließlich für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ B1 Kein Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

§ B2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Bamberg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das Institut ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

§ B3 Verjährung

Ansprüche des Kunden gegen das Institut verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; für diese gelten die gesetzlichen Fristen.

§ B4 Vorkasse und Sicherheiten

(1) Das Institut ist berechtigt, Vorkasse zu verlangen und die Leistung bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.

(2) Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden erheblich in Frage stellen, kann das Institut ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung erbringen.

§ B5 Vertragsstrafe

Bei schuldhaftem Verstoß gegen § 16 Absatz 3 oder § 16 Absatz 4 ist eine Vertragsstrafe verwirkt, deren Höhe das Institut nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

§ B6 Ausfallhonorar

§ 9 gilt mit der Maßgabe, dass der Nachweis eines geringeren Schadens auf die tatsächlich ersparten Aufwendungen und einen anderweitigen Erwerb beschränkt ist.

§ B7 Bestätigung von Vereinbarungen über Messenger-Dienste

Widerspricht der Kunde einer Bestätigung nach § 5 Absatz 7 nicht innerhalb von drei Werktagen nach Zugang in Textform, gilt der bestätigte Inhalt als vereinbart.

TEIL C: ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR VERBRAUCHER

Teil C gilt ausschließlich für Verträge mit Verbrauchern und geht bei Widerspruch dem Teil A vor.

§ C1 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anlage 1.

§ C2 Erlöschen des Widerrufsrechts

(1) Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Absatz 4 BGB).

(2) Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht unter den Voraussetzungen des § 356 Absatz 5 BGB.

(3) Beginnt das Institut auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung, schuldet der Verbraucher im Falle des Widerrufs Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 357 Absatz 8 BGB).

§ C3 Zahlungsbedingungen

Leistungen sind vor Leistungserbringung vollständig zu bezahlen. § 11 Absatz 1 gilt entsprechend. Das Recht des Instituts, im Einzelfall Zahlung nach Leistungserbringung zuzulassen, bleibt unberührt.

§ C4 Verjährung und Gerichtsstand

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen und die gesetzlichen Gerichtsstände. Die §§ B2 und B3 finden keine Anwendung.

§ C5 Vertragsstrafe

§ B5 findet keine Anwendung.

§ C6 Ausfallhonorar

Abweichend von § 9 Absatz 3 gilt gegenüber Verbrauchern folgende Staffel:

Zeitpunkt des Zugangs der AbsageAusfallhonorar
früher als 60 Kalendertage vor dem Termin0 Prozent
60 bis 31 Kalendertage vor dem Termin25 Prozent
30 bis 15 Kalendertage vor dem Termin50 Prozent
14 bis 8 Kalendertage vor dem Termin75 Prozent
ab 7 Kalendertage vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen100 Prozent

§ 9 Absätze 3a bis 7 gelten entsprechend, wobei an die Stelle der Frist von 180 Kalendertagen in Absatz 3a die Frist von 60 Kalendertagen tritt.

ANLAGE 1: WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Institut Michael Ehlers GmbH, Landsknechtstraße 50, 96103 Hallstadt, Telefon +49 160 96600322, E-Mail michael@institut-ehlers.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

ANLAGE 2: MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An: Institut Michael Ehlers GmbH, Landsknechtstraße 50, 96103 Hallstadt, E-Mail: michael@institut-ehlers.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.